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Berufliche Anerkennung bedeutet die Bewertung und – bei positiver Entscheidung – die Bestätigung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit einem deutschen Abschluss. In einem gesetzlich geregelten Verfahren wird geprüft, ob Ihre Ausbildung mit einer vergleichbaren deutschen Ausbildung gleichwertig ist und ob eine berufliche Anerkennung ausgesprochen werden kann.
Eine berufliche Anerkennung ist in vielen Berufen hilfreich. In einigen Berufen ist sie sogar Voraussetzung für die Ausübung des Berufs in Deutschland. Das hängt vom Beruf ab:
In den reglementierten Berufen ist die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikationen zwingende Voraussetzung für die Ausübung des Berufs oder das Führen der Berufsbezeichnung. Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland in reglementierten Berufen nicht arbeiten.
In Deutschland reglementierte Berufe sind zum Beispiel Ärztin oder Arzt, Krankenpfleger/-in, Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt, Lehrer/-in, Erzieher/-in oder Ingenieur/-in.
Unter dem Europäischen Berufsausweis ist eine elektronische Bescheinigung zum Nachweis der Anerkennung von Berufsqualifikationen aus dem EU-Ausland für die Niederlassung in Deutschland zu verstehen. Er wird im elektronischen Binnenmarkt-Informationssystem (IMI) hinterlegt, auf das sowohl die zuständigen deutschen Stellen als auch die zuständigen Stellen des Herkunftsmitgliedstaates Zugriff haben.
Der Europäische Berufsausweis ist zunächst nur für folgende Berufe vorgesehen:
Es ist eine zeitnahe Ausweitung auf andere Berufsgruppen geplant.
In nicht reglementierten Berufen ist eine Anerkennung keine zwingende Voraussetzung für die Berufsausübung. In diesen Berufen kann man sich direkt auf dem Arbeitsmarkt bewerben und arbeiten. Eine Bewertung Ihres Abschlusses kann aber hilfreich sein, um Arbeitgebern und Unternehmen Ihre ausländische Qualifikation verständlicher zu machen.
Nicht reglementiert sind in Deutschland alle sogenannten Ausbildungsberufe, das heißt die Berufe, die im dualen System ausgebildet werden.
Bei einem reglementierten Beruf ist der Berufszugang und die Berufsausübung durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften an den Nachweis einer bestimmten Qualifikation gebunden.
Formen der Reglementation sind auch:
Ohne eine Anerkennung dürfen Sie mit Ihrem im Ausland erworbenen Berufsabschluss in Deutschland in reglementierten Berufen nicht arbeiten.
Sie können den Antrag auf berufliche Anerkennung Ihres reglementierten Berufes über das Online-Portal des Einheitlichen Ansprechpartners (EA) Berlin einreichen, wenn Sie in diesem Beruf in Berlin arbeiten wollen. Der EA Berlin hilft Ihnen bei der Auswahl der für die Anerkennung Ihrer Berufsqualifikation zuständigen Stelle und leitet Ihre Unterlagen direkt weiter.
Die Inanspruchnahme des EA Berlin ist kostenlos. Es fallen lediglich die normalen Verwaltungsgebühren bei der zuständigen Stelle an.
Sie können sich auch direkt an die für Ihre jeweilige Berufsqualifikation zuständige Stelle (eine Behörde oder Kammer) wenden, ohne den EA Berlin einzubinden. Hierzu müssen Sie jedoch die richtige Stelle finden und auswählen. In einer Übersicht haben wir deshalb die in Berlin für die Anerkennung reglementierter Berufe zuständigen Stellen für Sie zusammengestellt.
Über das Online-Portal des EA Berlin können Sie elektronisch einen Antrag bei diesen Stellen einreichen, ohne den EA Berlin zu beteiligen.
Wir empfehlen Ihnen nachdrücklich sich zuvor zu informieren, bevor Sie einen Antrag auf Berufsanerkennung stellen.
Einheitlicher Ansprechpartner Berlin
Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe