Ziel der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie ist die Sicherung der Vielfalt der Arten und Lebensräume (Biodiversität) auf dem Gebiet der Europäischen Union durch ein Netz von besonderen Schutzgebieten (Natura-2000-Netzwerk). Gemäß Artikel 17 dieser Richtlinie erstellen deswegen die Mitgliedsstaaten regelmäßig (alle 6 Jahre) Berichte über den Zustand der Gebiete und der dort vorkommenden Lebensraumtypen und Arten. Zur Erfüllung der Berichtspflicht laufen neben der Ersterfassung nach weitgehend einheitlichen Methoden und Bewertungsstandards dann auch Wiederholungskartierungen ausgewählter Flächen sowie ausgewählter Populationen im Rahmen des Monitorings. Die Bewertung des Erhaltungszustandes der Arten und Lebensraumtypen erfolgt anhand von Bewertungsschemata, die ebenfalls auf Grundlage bundesweiter Empfehlungen erarbeitet wurden.
Berichtspflicht
Berichtspflicht – Übersicht
Berichtszeitraum 1994 – 2000
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Nationaler Bericht
2001
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Schwerpunkt
Fortschritte hinsichtlich Anwendung der Richtlinie, Umsetzung in nationales Recht sowie Schaffung des Schutzgebietsnetzes NATURA 2000
Berichtszeitraum 2001 – 2006
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Nationaler Bericht
2007
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Schwerpunkt
Erste Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensräume (Anhang I) und der Arten (Anhänge II, IV und V) auf Grundlage der besten verfügbaren Daten
Berichtszeitraum 2007 – 2012
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Nationaler Bericht
2013
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Schwerpunkt
Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensräume (Anhang I) und der Arten (Anhänge II, IV und V) auf Grundlage des geschaffenen Monitoringsystems
Kontakt
Oberste Naturschutzbehörde des Landes Berlin
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Klimaschutz, Naturschutz und Stadtgrün
Referat Naturschutz, Landschaftsplanung, Forstwesen
Judith Niedersen
- Berlin
- Tel.: (030) 9025-1067
- Fax: (030) 9025-1057
Michael Chucholowski
- Berlin
- Tel.: (030) 9025-1163
- Fax: (030) 9025-1057