Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Artikel 14 der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) regelt die Information und Anhörung der Öffentlichkeit. Das Ziel ist, die aktive Beteiligung aller interessierten Stellen an der Umsetzung der WRRL, insbesondere an der Aufstellung, Überprüfung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete, zu fördern. Die Länder der Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG Elbe) stimmen sich bei der Öffentlichkeitsarbeit für die überregionalen Aspekte ab. So werden gemeinsame Informationsmaterialien und Veranstaltungen umgesetzt und die vorgeschriebenen Anhörungsprozesse für die gesamte Flussgebietseinheit organisiert.

Mit den verschiedenen Möglichkeiten der Öffentlichkeitsarbeit sollen in Berlin Betroffene, gesellschaftliche Interessengruppen und Behörden aktiv in den Diskussions- und Umsetzungsprozess einbezogen werden.

Anhörungen

Die gesetzlichen Vorgaben sehen ein dreistufiges Anhörungsverfahren für die Aufstellung und Aktualisierung der Bewirtschaftungspläne und Maßnahmenprogramme für die Flussgebietseinheiten vor.

Für jedes Flussgebiet auf nationaler und auf internationaler Ebene müssen die Mitgliedsstaaten dafür folgende Unterlagen zur Anhörung veröffentlichen:

  • Zeitplan und Arbeitsprogramm
    (spätestens drei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums),
  • Überblick über die wichtigen Fragen der Gewässerbewirtschaftung
    (spätestens zwei Jahre vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums),
  • Entwurf für Bewirtschaftungsplan und Maßnahmenprogramm
    (spätestens ein Jahr vor Beginn des neuen Bewirtschaftungszeitraums).

Die breite Öffentlichkeit, das heißt jede natürliche oder juristische Person, kann zu diesen Unterlagen innerhalb von sechs Monaten Stellung nehmen. Wie das erfolgt und an wen die Stellungnahme gerichtet werden soll, wird in den Anhörungsunterlagen genau beschrieben.

Die Stellungnahmen werden von den zuständigen Behörden teils länderübergreifend geprüft und, soweit möglich, in den jeweiligen Dokumenten berücksichtigt. Abschließend erfolgt eine zusammenfassende Dokumentation und Veröffentlichung der Anhörungsergebnisse.

Die nationalen Anhörungsunterlagen werden hier veröffentlicht beziehungsweise angekündigt: Die internationalen Anhörungsdokumente werden in nachfolgend benannten Internetangeboten veröffentlicht:

4. Bewirtschaftungszeitraum (BWZ)

Zum 4. WRRL-Bewirtschaftungszeitraum (2027-2033) laufen oder liefen folgende Anhörungen für das Flussgebiet Elbe:

Sie können sich schriftlich hierzu äußern. Ihre Stellungnahme richten Sie bitte postalisch oder via E-Mail an die

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung II / Referat II B / WRRL-Anhörung
Brückenstraße 6
10179 Berlin
E-Mail: anhoerung.wasserwirtschaft@senmvku.berlin.de

Informationen zum Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Anhörung können Sie in unseren Datenschutzhinweisen einsehen.

Abgeschlossene Anhörungsverfahren bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne der FGG Elbe finden Sie auf der folgenden Internetseite: