Die gereinigten Abwässer aus kommunalen Großkläranlagen und aus bestehenden Kleinkläranlagen sowie Kühl- und Niederschlagswasser oder gering belastete Ableitungen aus Wasseraufbereitungsanlagen können direkt in ein Gewässer eingeleitet werden. An diese Einleitungen werden besondere gesetzliche Anforderungen gestellt. Die Erlaubnis für eine direkte Einleitung in ein Gewässer wird durch die Wasserbehörde gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. der Abwasserverordnung und dem Berliner Wassergesetz erteilt.
Direkteinleiter

Klärwerk Ruhleben
Bild: Berliner Wasserbetriebe / Joachim Donath
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Hinweisblatt 1a zur Antragstellung: Eigenüberwachung von Abwasseranlagen (Direkteinleitungen in Gewässer)
PDF-Dokument (167.2 kB) - Stand: April 2017
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Hinweisblatt 1b für Antragsteller: Liste der Untersuchungsstellen für die Eigenüberwachung von Abwasseranlagen (Direkteinleiter in Gewässer)
PDF-Dokument (96.6 kB) - Stand: November 2020
Kontakt
Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Abteilung Integrativer Umweltschutz
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