Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

Förderschwerpunkt 3: Intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme

In diesem Förderschwerpunkt werden Vorhaben rund um intelligente Energiesysteme, Netze und Speichersysteme am einzelnen Netzbestandteil oder in einem kleinräumigen Gebiet (Quartier) gefördert.

Was wird gefördert?

  • Investitionen in die Verknüpfung und Ergänzung der vorhandenen Energieinfrastrukturen für Strom, Wärme (Abwärme), Gas und Mobilität (Sektorenkopplung unter Beachtung des Artikel 7 Abs. 1 h) der Verordnung 2021/1058);
  • Investitionen in die Flexibilisierung und intelligente Steuerung von Energieerzeugung und Energieverbrauch (Digitalisierung, bspw. durch virtuelle Kraftwerke, u. a.);
  • Investitionen in die Speicherung (Strom und Wärme) und Nutzung von sogenanntem Überschussstrom aus Erneuerbaren Energien.

Berlin-bezogene Studien und anwendungsorientierte Forschung

  • Beratung und Vernetzung zur Vorbereitung und Begleitung der Umsetzung von Konzepten für klimafreundliche und nachhaltige Energiesysteme, Netze und Speichersysteme;
  • Demonstrationsprojekte zu innovativen Technologien ab dem Technologiereifegrad 6 (Prototyp in Einsatzumgebung) in den Bereichen Energiespeicherung und flexible Erzeugungskapazitäten, Power-to-X sowie von intelligenten Verteilernetzen;
  • Angewandte, projektbezogene Forschung und Studien (inkl. Machbarkeitsanalysen) zum Einsatz intelligenter, effizienter Energiesysteme und zur Umsetzung von innovativen Wirtschaft- und Geschäftsmodellen.

Wer kann Fördermittel beantragen?

  • Hauptverwaltungen, sowie deren nachgeordnete Behörden und Bezirksverwaltungen
  • Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts
  • gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Einrichtungen
  • öffentliche Unternehmen
  • Unternehmen
  • Öffentliche und private Forschungseinrichtungen

Die Antragsberechtigung setzt den Sitz, die Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Berlin voraus.

Hinweis:
Bei Investitionsmaßnahmen (Aufruf 3.1) sind die Anträge von den (späteren) Eigentümer:innen oder Betreiber:innen der geförderten Technik zu stellen. Der Verkauf, die Weitergabe oder eine sonstige Veräußerung der geförderten Anlagen ist für die Dauer der Zweckbindung nicht zulässig.

Ausgeschlossen von der Antragsberechtigung sind Projektentwickler, Unternehmenskooperationen sowie natürliche Personen (mit Ausnahme solcher Personen, die selbständig ein Gewerbe oder ein Handwerk ausüben).

  • BENE 2 - Fördermerkblatt FS 3

    PDF-Dokument (308.6 kB) - Stand: 11.11.2024

Aufrufe

  • 3.1 - Energienetze und -speicher: Investitionen (verlängert bis 30.09.2027)

    PDF-Dokument (217.3 kB) - Stand: 11.11.2024

  • 3.2 - Energienetze und -speicher: Machbarkeitsstudien

    PDF-Dokument (200.5 kB) - Stand: 11.11.2024

  • 3.3 - Energienetze und -speicher: Studien Forschung

    PDF-Dokument (186.3 kB) - Stand: 11.11.2024

Begleitende Informationen und Unterlagen

  • Emissionsfaktoren Daten- und Berechnungsblatt

    PDF-Dokument (212.3 kB)

Antragstellung

Kofinanziert von der Europäischen Union