Zuständigkeiten in Berlin

Die ordnungsbehördliche Zuständigkeit bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen ist im Land Berlin in der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben zu § 2 Abs. 4 Satz 1 ASOG) wie folgt geregelt:

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt

In den Zuständigkeitsbereich der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt gehören die Ordnungsaufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz und dem Berliner Bodenschutzgesetz sowie den darauf gestützten Rechtsverordnungen auf Grundstücken in Trinkwasserschutzgebieten, bei denen auf Grund einer durchgeführten Gefährdungsabschätzung eine Gefahr für das Grundwasser festgestellt wurde, sowie außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten bei Nachweis einer Grundwassergefährdung in einem angrenzenden Trinkwasserschutzgebiet sowie bei landeseigenen Altablagerungen mit überwiegendem Hausmüll, die Ordnungsaufgaben bei Grundwasserschäden, wenn kein Schadstoffeintrag über den Pfad Boden nachweisbar ist, und die Freistellungen nach dem Umweltrahmengesetz.

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Referat Bodenschutz
Brückenstraße 6
10179 Berlin
E-Mail für alle Ansprechpersonen: bodenschutz-altlasten@senmvku.berlin.de

Astrid Klose
Referatsleiterin
Tel.: (030) 9025-2070
Fax: (030) 9025-2929

Frank Engelmann
Gesetzliche Grundlagen, Zuständigkeiten
Tel.: (030) 9025-2464
Fax: (030) 9025-2929

Frank Rauch
Nachsorgender Bodenschutz, Altlasten
Tel.: (030) 9025-2550
Fax: (030) 9025-2929

Sabine Hilbert
Vorsorgender Bodenschutz
Tel.: (030) 9025-2482
Fax: (030) 9025-2929

Dr. Michael Thelemann
Informationsgrundlagen Vorsorgender Bodenschutz
Tel.: (030) 9025-2487

Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt
Bereich Altlasten/Kampfmittel
Brunnenstraße 111
13355 Berlin

Cordula Mientus
Altlastensanierung/Prüfung von Gutachten
Tel.: (030) 90254-7141
E-Mail: cordula.mientus@senmvku.berlin.de

Bezirksämter

Die Bezirksämter nehmen die entsprechenden Ordnungsaufgaben wahr, sofern nicht die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt zuständig ist, somit sämtliche Gefährdungsabschätzungen innerhalb und außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten, die Ordnungsaufgaben zur Gefahrenabwehr außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten sowie die Ordnungsaufgaben nach dem Wasserhaushaltsgesetz und den auf Grund dieses Gesetzes ergangenen Rechtsvorschriften bei Boden- und Grundwasserverunreinigungen von örtlicher Bedeutung und die Entgegennahme von Meldungen nach dem Berliner Bodenschutzgesetz.

Umweltämter der Bezirke