Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu Explosionen in der Silvesternacht in Prenzlauer Berg, Schöneberg und Tegel hat das Landeskriminalamt ein Hinweisportal eingerichtet.

Die Polizei Berlin bittet um Ihre Mithilfe bei der Aufklärung der folgenden drei Straftaten:

1. Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion: Um 1:52 Uhr wurde vor einem Mehrfamilienhaus in der Vorbergstraße 1 in Schöneberg eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, bei der mehrere Personen verletzt wurden und hoher Sachschaden entstand.

2. Schwerverletzter Polizeibeamter nach Explosion: Gegen Mitternacht wurde durch einen geschossenen Gegenstand in der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg ein Polizeibeamter lebensbedrohlich verletzt.

3. Schwerverletztes Kind nach Explosion: Gegen 0:30 Uhr haben Unbekannte auf dem Emstaler Platz, Höhe Bottroper Weg 12, in Tegel einen gezündeten pyrotechnischen Gegenstand in eine Menschenmenge geworfen. Es kam zu schweren, teils lebensgefährlichen, Verletzungen mehrerer Personen, darunter ein Kind.

Hier geht es zum Hinweisportal

Bußgeldstelle - Zahlungsmodalitäten

Im Verwendungszweck ist unbedingt das Aktenzeichen anzugeben.

Bankverbindung:

Für Verwarnungsgelder, Bußgeld- und Kostenbescheide:
  • Landeshauptkasse Berlin
    IBAN: DE50100100100000082102
    BIC: PBNKDEFFXXX
Kfz-Abschleppgebühren und Gebührenbescheide aus der Kfz-Sicherstellung:
  • Landeshauptkasse Berlin
    IBAN: DE12100100100000137106
    BIC: PBNKDEFFXXX

Bei Zahlungen geben Sie bitte immer das Aktenzeichen bzw. Kassenzeichen an.

Bei mehreren Verfahren ist jeweils eine einzelne Überweisung mit jeweils korrekt angegebenen Aktenzeichen erforderlich. Andernfalls können Zahlungen nicht korrekt und zahlungsbefreiend vorgenommen werden!

Überzahlungen

Bitte teilen Sie, unter Angabe des Aktenzeichens, schriftlich ihre vollständigen Kontodaten mit. Sofern der überzahlte Betrag zu einem anderen offenen Verfahren umgebucht werden soll, teilen Sie mir bitte schriftlich das Aktenzeichen des offenen Verfahrens mit.

Ratenzahlung

Nur bei rechtskräftigen und vollstreckbaren Bescheiden besteht die Möglichkeit einer Ratenzahlung. Hierzu stellen Sie einen schriftlichen Antrag unter Angabe der Aktenzeichen für die Sie eine Ratenzahlung wünschen und fügen Ihrem Antrag einen Nachweis zur Glaubhaftmachung Ihrer finanziellen Situation bei.

Für Verwarnungsgeldangebote besteht rechtlich keine Möglichkeit der Ratenzahlung. Das Ihnen angebotene Verwarnungsgeld dient dazu, das Verfahren schnell und einfach zu beenden. Es muss innerhalb der gesetzlichen Frist in voller Höhe gezahlt werden. Erst mit der Zahlung des Verwarnungsgeldes wird die Verwarnung wirksam und das Verfahren ist beendet.