Für Hinweise und Tatbeobachtungen zu Explosionen in der Silvesternacht in Prenzlauer Berg, Schöneberg und Tegel hat das Landeskriminalamt ein Hinweisportal eingerichtet.

Die Polizei Berlin bittet um Ihre Mithilfe bei der Aufklärung der folgenden drei Straftaten:

1. Entglasung nach einer Sprengstoffexplosion: Um 1:52 Uhr wurde vor einem Mehrfamilienhaus in der Vorbergstraße 1 in Schöneberg eine Sprengstoffexplosion herbeigeführt, bei der mehrere Personen verletzt wurden und hoher Sachschaden entstand.

2. Schwerverletzter Polizeibeamter nach Explosion: Gegen Mitternacht wurde durch einen geschossenen Gegenstand in der Prenzlauer Allee Ecke Danziger Straße in Prenzlauer Berg ein Polizeibeamter lebensbedrohlich verletzt.

3. Schwerverletztes Kind nach Explosion: Gegen 0:30 Uhr haben Unbekannte auf dem Emstaler Platz, Höhe Bottroper Weg 12, in Tegel einen gezündeten pyrotechnischen Gegenstand in eine Menschenmenge geworfen. Es kam zu schweren, teils lebensgefährlichen, Verletzungen mehrerer Personen, darunter ein Kind.

Hier geht es zum Hinweisportal

Digitale Verkehrsunfallaufnahme

digitale Verkehrsunfallaufnahme

Seit 2011 nimmt die Polizei Berlin Verkehrsunfälle mit getöteten oder sehr schwerverletzten Personen mittels digitaler Fotomesstechnik auf. Dabei unterstützen uns Sachverständige für Unfallrekonstruktion, Rechtsmediziner/-innen sowie Kriminaltechniker/-innen des Landeskriminalamtes.

Genau wie beim Tatort eines Kapitalverbrechens werden hier die speziell ausgebildeten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verkehrsunfallkommandos tätig. Sie suchen und markieren unfallrelevante Spuren und lassen sich durch die Unfallsachverständigen und Rechtsmediziner bei der Aufnahme, Spurensuche und Rekonstruktion unterstützen. Um den Tatort, der früher Unfallort hieß, mit all seinen Spuren maßstabsgetreu jederzeit für ein Gerichtsverfahren rekonstruierbar festzuhalten, fotografieren geschulte Dienstkräfte der Polizei diesen Bereich mit speziellen Kameras oder nutzen sogar einen 3D-Laserscanner des LKA. Für einen größeren Unfallbereich kann es notwendig sein, Luftaufnahmen mit dem Polizeihubschrauber aufzunehmen. Anschließend wird mit den Fotos eine digitale Zeichnung des Tatortes mit allen unfallrelevanten Feststellungen gefertigt.

Leider benötigt diese professionelle Netzwerkarbeit am Tatort viel Zeit, sodass es mitunter zu erheblichen Verkehrsbeeinträchtigungen kommen kann.

Was tun, wenn es gekracht hat?

In Berlin ereignen sich täglich durchschnittlich 350 Verkehrsunfälle. Bei einem Großteil dieser Unfälle kommt es glücklicherweise „nur“ zu Blechschäden. Trotzdem stellt ein Verkehrsunfall für jeden Beteiligten eine Ausnahmesituation dar. Viele überfordert diese Situation mitunter, weil sie nicht wissen, worauf sie nun achten müssen.

Auf dieser Seite möchte Ihnen die Polizei Berlin Tipps und Hinweise für richtiges Verhalten nach einem Verkehrsunfall geben.

Unfallstelle sichern: Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und das Warndreieck aufstellen. Überblick verschaffen!

Bei Verletzten alarmieren Sie die Feuerwehr 112 und lassen Sie für eine evtl. Beweisaufnahme durch das Verkehrsunfallkommando die Fahrzeuge in ihrer Endstellung stehen!

Sind die Fahrzeuge nur geringfügig beschädigt, müssen sie zur Seite gefahren werden (Bagatellschadensgrenze: ca. 715,00 €).

Fertigen Sie Fotos von der ursprünglichen Unfallsituation (Übersichtsaufnahme). Detailfotos von den Schäden schützen vor überteuerten Abrechnungen und bei Unfällen in betrügerischer Absicht.

Lassen Sie in folgenden Fällen den Unfall unbedingt von der Polizei aufnehmen:
  • wenn ein Unfallbeteiligter verletzt ist,
  • bei unklarem Unfallhergang und/oder hohem Sachschaden,
  • bei vermutetem Alkohol- oder Drogeneinfluss eines Beteiligten,
  • bei Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen,
  • wenn sich der Unfallgegner nicht ausweisen kann,
  • der Verdacht besteht, dass der Unfallgegner keinen Führerschein besitzt,
  • sofort von Ihnen Geld als Schadenersatz verlangt wird oder
  • ein Beteiligter Unfallflucht begangen hat.

Wird der Unfall von der Polizei aufgenommen, so erhalten Sie ein Unfallaktenzeichen, welches bei Rückfragen oder Auskunftsersuchen immer anzugeben ist.

Bei Bagatellunfällen (reiner, geringwertiger Blechschaden) muss die Polizei nicht zwingend zur Unfallaufnahme gerufen werden. In diesen Fällen verwenden Sie die Unfallprotokolle Ihrer Versicherung oder Ihres Automobilclubs.

Über den Zentralruf der Autoversicherer – 0800 25 026 00 oder Das Service-Center der Autoversicherer – können Sie über das Kennzeichen des Unfallgegners rund um die Uhr den Haftpflichtversicherer erfragen.

Auch bei kleinen Parkremplern reicht es nicht aus, einfach einen Hinweiszettel an der Windschutzscheibe des beschädigten Fahrzeuges zu hinterlassen und weiter zu fahren. Sie können sich wegen Unfallflucht strafbar machen.

Melden Sie den Verkehrsunfall Ihrer Versicherung.

Hinweis: Über unfallbedingte Straßensperrungen informieren wir Sie ggf. über

Die Polizei Berlin wünscht Ihnen allzeit eine unfallfreie Fahrt!